PROTECTIS – Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, Hygiene- und Umweltmanagement mbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
PROTECTIS Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, Hygiene- und Umweltmanagement mbH (nachfolgend „PROTECTIS“)
und ihren Kunden.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PROTECTIS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§2 Leistungen und Vertragsgegenstand

(1) PROTECTIS erbringt Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, des Hygienemanagements, der Umwelt- und Vorratsschutzmaßnahmen, der Begasung, Desinfektion sowie angrenzender präventiver und beratender Leistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

(3) PROTECTIS schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote von PROTECTIS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, PROTECTIS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass:

die zu behandelnden Bereiche frei zugänglich sind,

Personen, Haustiere und unbeteiligte Dritte entsprechend den Vorgaben von PROTECTIS geschützt oder ferngehalten werden,

notwendige Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig erfolgen.

(3) Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, ist PROTECTIS berechtigt, die Leistung zu verschieben oder abzubrechen. Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§5 Einsatz von Bioziden, Gefahrstoffen und Begasungen

(1) Bei bestimmten Leistungen kommen Biozide, Gefahrstoffe oder Begasungsverfahren zum Einsatz, die besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

(2) PROTECTIS setzt diese Stoffe ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorschriften und durch fachkundiges Personal ein.

(3) Der Kunde wurde darüber informiert, dass trotz fachgerechter Anwendung Restrisiken bestehen können. Eine Haftung für unvermeidbare, gesetzeskonforme Risiken ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§6 Termine, Verzögerungen und Abbruch von Maßnahmen

(1) Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Witterungseinflüssen oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen PROTECTIS zur angemessenen Terminverschiebung.

(3) Muss eine Maßnahme aus Gründen abgebrochen werden, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Leistung als erbracht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der individuellen Absprache.

(2) Die Zahlungsmodalitäten (Vorkasse, Rechnung, sofort fällig) werden einzelfallbezogen vereinbart.

(3) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PROTECTIS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§8 Gewährleistung

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen zwölf Monate, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, anzuzeigen.

§9 Haftung

(1) PROTECTIS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für sonstige Schäden haftet PROTECTIS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PROTECTIS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Kündigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren Durchführung.

(2) Laufende oder wiederkehrende Leistungen können gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11 Datenschutz

(1) PROTECTIS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

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